Bericht der Initiative Jens Bleck zur Andacht am 8.12.2018
in der Pauluskirche Friesdorf
Änne von Bülow und Jan Maresch
Zunächst möchten wir
- allen, die Sie hier anwesend sind,
- allen, die den offenen Brief an den Justizminister vor 3 Jahren mit ihrem Namen unterschrieben haben
- und insbesondere allen, die auf unseren Spendenaufruf für eine Auslobung für sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Todesfalls von Jens Bleck gespendet haben, unseren großen Dank aussprechen.
Wir sind tief beeindruckt von dem großen Engagement der vielen Bürgerinnen und Bürger! Wir hätten nicht erwartet, über 17 000 Euro für die Auslobung verfügen zu können –
- Spenden, die ja ganz ohne steuerliche Vorteile gegeben wurden, da die Initiative kein gemeinnütziger Verein ist,
- gespendet in der Absicht, endlich Licht in die von der Staatsanwaltschaft so zögerlich und fast widerwillig betriebene Aufklärung des Falles zu bringen.
Auch 5 Jahre nach dem Tod von Jens gibt es kein Ende der Ermittlungen. Dabei ist für uns das Verhalten der Ermittlungsbehörden weiter kaum nachvollziehbar:
- ein Verhalten, das von Untätigkeit, Verzögerung und Überforderung geprägt erscheint.
Nur zwei von den zahlreichen unerklärlichen Blockaden der Ermittlungsbehörden wollen wir
erwähnen:
- Die Bitte der Eltern, die 4 Videos aus der Diskothek auszuwerten, wurde lange Zeit abgewehrt, weil man darauf doch nichts erkennen könne. Erst nachdem die Eltern Bleck minutiös Sekunde für Sekunde die entscheidenden Sequenzen ausgewertet hatten, war die StA bereit, mit den Eltern gemeinsam die Videos anzusehen und daraus einen Film zu fertigen, der den Tathergang deutlich erkennbar nachweist, wenn auch leider die entscheidende Sequenz, wie Jens Bleck von der Brücke stürzte, nicht im Bereich der Kameras war.
Dennoch hat die der Staatsanwaltschaft von den Eltern und ihrem Rechtsbeistand fast aufgezwungene Auswertung der Videos den Verlauf der Stunde vor dem Tod deutlich gemacht und den Verdacht gegen die schon bekannten 2 Verdächtigen erhärtet. - Gleiches verzögerndes Agieren der StA gilt für unsere Auslobung: Auch hier hatte die StA abgewehrt: Eine Auslobung bringe erfahrungsgemäß nichts, weswegen sie davon absehen würden. Wir haben dann als Initiative die Auslobung durchgeführt und von Ihnen und den vielen hier nicht anwesenden Spendern insgesamt mehr als 17 000 Euro erhalten. Das Geld war als Belohnung Anfang 2017 ausgesetzt worden für sachdienliche Aussagen, die zur Aufklärung der Straftat führen.
Wir haben mit Beginn der Auslobung die StA mehrfach um Auskunft über eventuelle Zeugen gebeten, um über die Auslobung entscheiden zu können. Von ihr haben wir keine Rückmeldung bekommen, allerdings hatte sich ein Zeuge auch bei uns parallel gemeldet. Erst jetzt im Oktober wurden den Eltern und ihrem Anwalt die Akten übermittelt. Aus ihnen geht hervor, dass es den Hinweis eines Zeugen gab, der den Verdacht gegen die zwei Tatverdächtigen deutlich erhärtet hat und der deshalb auch zu weiteren von der StA veranlassten Ermittlungen geführt hat. Leider blieben diese bisher noch ohne Erfolg.
Wir standen damit vor der Frage, ob der ausgelobte Betrag an den Zeugen auszuzahlen ist.
- Es gab diesen einzigen, den von der Staatsanwaltschaft als sachdienlich angesehenen Hinweis.
- Die Auslobung macht nicht zur Bedingung, dass es aufgrund des Hinweises zu einer Anklage und Verurteilung kommen muss, denn die Auswertung der Hinweise liegt nicht in der Hand dessen, der sich traut, zur Polizei zu gehen und Hinweise zu geben – auch wenn er dies unter anderem mit der Aussicht auf eine Belohnung getan hat.
- Damit entfällt auch die Alternative, die wir in der Auslobung zugesichert hatten: Für den Fall, dass sich niemand bis Ende April 2017 gemeldet haben sollte, sollte die Auslobungssumme in Absprache mit den Eltern für einen privaten Ermittler eingesetzt werden.
Nach Meinung der Initiative hat der Hinweisgeber die ausgelobte Summe verdient. Und wir möchten hinzufügen: wir danken ihm sehr für seinen Mut und seine Umsicht.
Jetzt sind Staatsanwaltschaft und Gericht gefordert!
Wir fordern die Ermittlungsbehörden und die Justiz auf,
mit den aus den Akten ersichtlichen Hinweisen und Erkenntnissen
endlich mit angemessener Intensität
dieses Tötungsdelikt aufzuklären und die Täter zu stellen.