Staatsanwaltschaft Bonn stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Ermittlungen im Todesfall Jens Bleck erneut eingestellt. Das hat Oberstaatsanwalt Robin Faßbender dem Rechtsbeistand der Opferfamilie Bleck mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat  neben dem Todesfall Niklas Pöhler noch in einem weiteren Fall von tödlich endender Gewalt die Akte geschlossen: Mit Schreiben vom 3. Mai teilte der Leiter der Abteilung Kapitalverbrechen, Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, dem Rechtsbeistand der Opferfamilie Bleck die Einstellung der Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags mit.

Die Begründung klingt wie beim Fall Niklas Pöhler verkürzt so: Wenn Augenzeugen lieber schweigen statt reden, dann kann man eben nichts machen. Zu der Überzeugung, dass man im Todesfall Jens Bleck nichts machen könne, gelangte Faßbender in den vergangenen fünf Jahren schon häufiger. Zuletzt musste die Bonner Ermittlungsbehörde von der vorgesetzten Kölner Generalstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz eigens angewiesen werden, die 2016 erneut eingestellten Ermittlungen wieder aufzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

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