Belohnung für sachdienliche Hinweise
Aussetzung
einer Belohnung
Durch die „Initiative Jens Bleck“ wird
eine Belohnung ausgesetzt in Höhe von insgesamt bis zu
17.000 € *
(in Worten: siebzehntausend Euro)
für sachdienliche Hinweise oder Beweismittel,
die zur Ermittlung und Überführung an der Tat Beteiligter führen.
In der Nacht des 8./9. November 2013 kam Jens Henrik Bleck in Bad Honnef vor der Diskothek „Rheinsubstanz“ im Rhein ums Leben. Die bisherigen Ermittlungen hatten zwar zur Feststellung von Tatverdächtigen, jedoch bisher noch nicht zur Aufklärung geführt.
- Wer hat zur Tatzeit oder zu anderen Zeiten Beobachtungen gemacht oder von Beobachtungen gehört, die mit dem Vorfall in Verbindung stehen könnten?
- Wer kann Hinweise auf den/die Täter geben?
- Wer hat die heftige Diskussion zwischen Jens Bleck und dem Diskothekenpersonal im Kassenbereich der Diskothek „Rheinsubstanz“ beobachtet?
- Wer hat im Bereich der Stadtbahn-Endhaltestelle Bad Honnef den Kontakt zwischen Jens Bleck, 2 Polizeibeamten (m/w) und 2 weiteren - bisher unbekannten - Männern im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme (verunfallter weißer Audi) beobachtet?
- Wem ist in der betreffenden Nacht zwischen 02:00 und 02:50 Uhr aufgefallen, ob eine mit dunklem Mantel bekleidete Person verfolgt bzw. bedrängt wurde?
- Wer ist im Besitz von Foto- bzw. Videomaterial der betreffenden Nacht aus dem Innen- und Außenbereich der Diskothek?
Jeder Hinweis kann wichtig sein!
Wer sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Bonn oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden:
Polizei Bonn
Königswinterer Str. 500, 53227 Bonn
Telefon: 0228/15-0
E-Mail: poststelle.bonn@polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/bonn
Wichtig: Für eine Berücksichtigung ist es notwendig, Ihre Kontaktdaten an initiative@jens-bleck.de zu mailen. Ihre inhaltlichen Hinweise geben Sie bitte nur an die Polizei. Dem Rechtsanwalt der Familie Bleck werden die eingegangenen Meldungen zum Abgleich mit der Polizei und StA Bonn übersandt.
* Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Sollten sich mehrere Personen mit Hinweisen melden, so wird unter Berücksichtigung des Eingangs und der Wertigkeit der Hinweise entschieden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. An der Straftat beteiligte Personen sind von der Zuerkennung ausgeschlossen.
Da die Belohnung ausschließlich aus privaten Spenden erfolgt, ist sie auch für Amtsträger(innen) bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Alle seit dem 01.02.2017 eingegangenen und bis zum 30.04.2017 eingehenden Hinweise, die zur Ergreifung / Überführung des Täters / der Täter führen, werden berücksichtigt.
Weitere Informationen unter der Internetseite der Initiative: initiative.jens-bleck.de
Bitte weitersagen! Bitte helft uns, den Aufruf zu verbreiten. Wir hoffen, auf diese Weise Personen zu erreichen, die zur Klärung beitragen können. Bei den neuen Ermittlungen zählt jedes Detail.