Jens Bleck (Foto: privat)

Initiative Jens Bleck

Bürger fordern Klarheit!

In der Nacht des 8./9. November 2013 kam Jens Henrik Bleck in Bad Honnef vor der Diskothek »Rheinsubstanz« im Rhein ums Leben. Der Tod des 19-jährigen Studenten ist bis heute nicht aufgeklärt.

17.000 € Belohnung

Auslobung im Fall Jens Bleck

Wer kann Licht ins Dunkel bringen? Hast du Hinweise?
Jedes Detail kann wichtig sein.

Zur Unterstützung der wiederaufgenommenen Ermittlungen setzt die Initiative Jens Bleck eine Belohnung von insgesamt bis zu 17.000 € aus - siehe offiziellen Auslobungstext.

Wer sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Bonn oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden:
Polizei Bonn: Königswinterer Str. 500, 53227 Bonn, Telefon: 0228/15-0,
E-Mail: poststelle.bonn@polizei.nrw.de, Web: www.polizei.nrw.de/bonn

Wichtig: Für eine Berücksichtigung ist es notwendig, deine Kontaktdaten an initiative@jens-bleck.de zu mailen. Deine inhaltlichen Hinweise gib bitte nur an die Polizei. Dem Rechtsanwalt der Familie Bleck werden die eingegangenen Meldungen zum Abgleich mit der Polizei und StA Bonn übersandt.

Belohnung für sachdienliche Hinweise an die Polizei →

Bitte weitersagen! Bitte helft uns, die Informationen und den Aufruf (sachlich) zu verbreiten. Wir hoffen, auf diese Weise Personen zu erreichen, die zur Klärung beitragen können. Bei den neuen Ermittlungen zählt jedes Detail.

 

Informationen

Mehr Hintergrundinformation →

Fragen über Fragen

Die Fragen, die die Initiative vor mehr als einem Jahr in einem offenen Brief mit über 100 Unterschriften an den Justizminister NRW gestellt hat, sind nicht beantwortet:

  • Wie kommt es, dass die Polizei dem jungen Mann nicht geholfen hat, obwohl er sie dreimal mit erkennbarer Angst um Hilfe gebeten hat?
  • Wie kommt es, dass die Polizei dann, als der junge Mann in den Rhein geraten war, sofort von einem Suizid ausging und Ermittlungen erst nach Tagen aufnahm?
  • Wieso hat die Polizei fälschlich behauptet, den Geldbeutel des Ertrunkenen am Ufer gefunden zu haben, obwohl sie ihn Jens Bleck abnahm, als er um Hilfe bat (Aussage der 10 m entfernt parkenden Taxifahrer)?
  • Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft Bonn fast ein halbes Jahr immer wieder die Akten nach Köln sandte mit der Behauptung, die StA Köln sei zuständig, so dass wichtige Ermittlungszeit vertan wurde?
  • Wieso ging die StA Bonn, nachdem sie ihre Zuständigkeit nicht mehr abstreiten konnte, und nachdem auch geklärt war, dass es ein Suizid nicht gewesen sein konnte, wieder vorschnell von einem Unfall aus? Dies, obwohl inzwischen Aussagen, Videos etc. deutliche Hinweise auf einen gewalttätigen Tathergang schließen ließen.
  • Wie kann es sein, dass erst nachdem die Presse [konkret der General-Anzeiger] sich im Herbst 2014 der Sache annahm, wichtige Zeugen vernommen und Beweismittel herangezogen wurden?
  • Wieso erhält die zuständige Staatsanwältin die Anweisung, nur vor der Disco, nicht in ihr zu ermitteln? Und wieso stellt die StA Bonn die Ermittlungen dann ein, obwohl durch die Arbeit der Kollegin sich inzwischen gegen einzelne Personen der Verdacht einer Beteiligung deutlich verdichtet hatte?

Die Generalstaatsanwältin Köln hat jetzt die Staatsanwaltschaft Bonn angewiesen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Zur Unterstützung der wiederaufgenommenen Ermittlungen setzt die Initiative-Jens-Bleck eine Belohnung von insgesamt bis zu 17.000 € aus (siehe offiziellen Auslobungtext). Die Initiative bat am 23. Januar 2017 die Generalstaatsanwaltschaft Köln, die Spenden als Belohnung durch die Staatsanwaltschaft Bonn ausloben zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Bonn teilte der Initiative am 18.2.2017 mit, dass Geldbeträge, die der Staatsanwaltschaft von privater Seite zur Auslobung von Belohnungen angeboten werden, durch die Staatsanwaltschaft nicht angenommen werden dürfen. Daher setzt die Initiative die Belohnung nun selbst aus.